Gefährliche Stoffe sind nicht nur in der Industrie, im Gewerbe, in der Landwirtschaft und beim Gütertransport anzutreffen. Auch im Haushalt sind sie Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden.
Mögliche Gefährdung
Explosionsgefahr
Gefahr durch Druckwelle und Trümmerflug
Brandförderungsgefahr
Gefahr durch entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Brandgefahr
Hitzestrahlung und Flammen bei Entzündung und Verbrennung
Vergiftungsgefahr
Aufnahme von giftigen Stoffen in den Körper
Verätzungsgefahr
Verletzung der Haut, Augen und Schleimhäute
Erstickungsgefahr
Gefahr durch Sauerstoffmangel (Verdrängung der Luft durch Brand- oder Gärgase)
Erfrierungsgefahr
Unterkühlung und Erfrierungen durch ausströmende tiefgekühlte oder verflüssigte Gase
Strahlengefahr
Einwirkens radioaktiver Strahlen von außen oder von innen
Ansteckungsgefahr
Aufnahme von Krankheitserregern in den Körper
Umweltgefahr
Gefahr der Verunreinigung von Boden, Wasser oder Luft
Kennzeichnung
Gefahrensymbole
Nach dem Chemikaliengesetz sind Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen.
Farbkennzeichnung von Gasbehältern
Flüssiggasbehälter (für Propan, Butan und deren Gemische) sowie Druckgaspackungen sind von der Farbkennzeichnung ausgenommen. Diese sind üblicherweise mit einem Flammensymbol gekennzeichnet.